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Eco Stor erweitert Batteriespeicher im Kreis Schleswig-Flensburg
Neues Projekt in Schuby
Eco Stor AS plant über seine deutsche Tochtergesellschaft den Bau eines weiteren großen Batteriespeichers in Schuby, Kreis Schleswig-Flensburg (Schleswig-Holstein). Dieser Speicher ergänzt einen bereits in Bollingstedt, etwa fünf Kilometer entfernt, begonnenen Speicher. Beide Anlagen haben eine Leistung von jeweils 103 Megawatt und eine Speicherkapazität von 238 Megawattstunden.
Partner und weitere Projekte
Für die Projektierung arbeitet Eco Stor mit EPW aus Großenwiehe (Schleswig-Holstein) zusammen. Neben den Projekten in Schleswig-Holstein verfolgt Eco Stor auch größere Vorhaben in Wengerohr (Rheinland-Pfalz) und Förderstedt (Sachsen-Anhalt) mit jeweils 300 Megawatt und 660 Megawattstunden Kapazität, die in den kommenden Jahren realisiert werden sollen.
Technische Details des Speichers
Die Anlage in Schuby wird auf einem 1,5 Hektar großen Grundstück als standardisierter Block „ECO STOR ES-100C“ errichtet. Sie besteht aus 32 Containerstationen für Wechselrichter und Transformatoren sowie 64 Containerstationen mit Lithium-Ionen-Batterien. Ein Anschluss an die 110 Kilovolt-Sammelschiene im Umspannwerk Schuby West ist ebenfalls geplant. Der Speicher soll überschüssigen Strom aus Windkraft und Photovoltaik zweimal täglich speichern und zu den Nachfragespitzen morgens und abends wieder abgeben, wodurch rund eine halbe Million Mehrpersonen-Haushalte jeweils zwei Stunden lang mit erneuerbarem Strom versorgt werden können.
Marktstrategien und Erlösmöglichkeiten
Der Speicher wird an verschiedene Strom-Marktplätze gekoppelt, was vielfältige Erlösmöglichkeiten schafft. Dabei fungiert die Speicherkapazität oft nur als Rückendeckung, ohne dass der Speicher tatsächlich Strom aufnehmen oder abgeben muss. Ziel ist es, Strom zu niedrigen Preisen einzuspeichern und zu hohen Preisen abzugeben.
Forderung nach Änderungen bei der Gewerbesteuer
Eco Stor fordert Änderungen bei der Gewerbesteuer-Gesetzgebung, da Batteriespeicher aktuell nicht von der Regelung betroffen sind, die Gewerbesteuer zu 90 Prozent nach dem Standort der Erzeugungsanlagen und zu zehn Prozent nach dem Unternehmenssitz des Betreibers aufteilt. Es bestehen jedoch gute Chancen, dass sich dies bald ändert, da ein entsprechender Vorschlag kürzlich als Teil des Solarpakets 1 beschlossen wurde. Diese Regelung würde den Strukturwandel in ländlichen Regionen fördern und zur Akzeptanz großer Infrastrukturmaßnahmen beitragen.