
Bundesrat verabschiedet Solarspitzen-Gesetz – Wichtige Änderungen für Photovoltaik
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Februar 19, 2025BSW-Solar veröffentlicht Merkblatt zum Solarspitzen-Gesetz
Wichtige Neuerungen für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen: Einspeisevergütung, Smart-Meter-Pflicht und Eigenverbrauchsoptimierung
Wesentliche Änderungen durch das Solarspitzen-Gesetz
Das Solarspitzen-Gesetz tritt in Kürze in Kraft. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat dazu ein Merkblatt veröffentlicht, das die wichtigsten Anpassungen für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen zusammenfasst.
Das Gesetz verfolgt das Ziel, die Systembilanz auszugleichen, negative Strompreise zu reduzieren und die Marktintegration der Photovoltaik voranzutreiben. Dazu wurden verschiedene Anreize und Regelungen eingeführt:
- Keine EEG-Förderung bei negativen Strompreisen: Neue Photovoltaik-Anlagen ab zwei Kilowatt erhalten in solchen Stunden keine Vergütung. Unter bestimmten Bedingungen kann die Förderung nachgeholt werden.
- Übergangsregelung für kleine Anlagen: Anlagen bis 100 Kilowatt sind erst ab dem Folgejahr nach Einbau eines Smart Meters von der Regelung betroffen.
- 60-Prozent-Einspeisebegrenzung: Neuanlagen bis 25 Kilowatt ohne Smart Meter dürfen nur 60 % der Leistung einspeisen. Ab 25 Kilowatt ist eine Fernsteuerbarkeit durch Netzbetreiber erforderlich.
- Kompensationsmechanismus: EEG-Vergütung wird nach Ablauf der 20-jährigen Förderdauer abhängig von den negativen Stunden verlängert.
Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Anlagen
„Finanztip“ hat berechnet, welche finanziellen Auswirkungen das Gesetz für private Photovoltaik-Anlagen hat:
- Smart-Meter-Kosten: Die jährlichen Kosten steigen von 20 auf 50 Euro für Anlagen zwischen 2 und 15 Kilowatt. Zusätzlich fallen 50 Euro für die Steuerbox an.
- Gesamtkosten für 10-kW-Anlage: Über 20 Jahre summieren sich die Mehrkosten für Smart Meter und Steuerbox auf 1600 Euro.
- Faustformel für Anschaffungskosten: Eine 10-kW-Anlage sollte nicht mehr als 16.000 Euro kosten, um wirtschaftlich zu bleiben.
- Stromspeicher: Lohnt sich bei einem Preis von unter 600 Euro pro kWh. Netzentgelt-Rabatte von 110 bis 190 Euro pro Jahr möglich.
„Ein Energiemanagementsystem hilft, Spitzenlasten selbst zu nutzen oder für später zu speichern“, empfiehlt Benjamin Weigl von Finanztip.
Optimierung durch Energiemanagement
Die Maximierung des Eigenverbrauchs durch intelligente Steuerung bleibt die zentrale Strategie für Betreiber neuer Anlagen. Die Begrenzung der Einspeiseleistung betrifft nicht die Anlagenleistung selbst – mit Speichern und Energiemanagement lässt sich also der erzeugte Strom optimal nutzen.