Photovoltaik vermeidet 5,8 Tonnen CO2 pro Jahr
Mai 31, 2024Monatliches Update zum Energiemarkt: Schwankendes Wetter und erneuerbare Energien beeinflussen die Märkte
Mai 31, 2024
Neue Vorgaben zur Anlagenzertifizierung für Photovoltaik-Anlagen greifen
Hintergrund
Das Bundeswirtschaftsministerium hat neue Vorgaben zur Anlagenzertifizierung für Photovoltaik-Anlagen bekanntgegeben. Diese betreffen Anlagen mit einer installierten Leistung von 500 Kilowatt und einer Einspeiseleistung von 270 Kilowatt.
Veröffentlichung der Verordnungen
Am 16. Mai wurden im Bundesgesetzblatt drei Verordnungen veröffentlicht, die die Umsetzung des Zertifizierungspakets abschließen. Diese Verordnungen ändern die Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) und ergänzen die Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV).
Auswirkungen der neuen Regelungen
Die neuen Vorgaben sollen eine Erleichterung insbesondere für größere Dachanlagen darstellen. Die Ausnahme von der Zertifizierungspflicht wird erweitert, sodass sie zukünftig für Anlagen mit einer installierten Gesamtleistung von bis zu 500 Kilowatt und Einspeiseleistung von 270 Kilowatt gilt.
Verpflichtendes digitales Register
Ein zentraler Punkt des Zertifizierungspakets ist der Aufbau eines verpflichtenden digitalen Registers für Einheiten- und Komponentenzertifikate sämtlicher Spannungsebenen. Dieses Register soll eine online zugängliche Datenbank sein und zur Grundlage der Digitalisierung und Marktüberwachung dienen.
Vereinfachter Netzanschlussprozess
Mit dem neuen Register wird der Netzanschlussprozess vereinfacht. Hersteller müssen Zertifikate nach Erstellung an das Register übermitteln, und Netzbetreiber können automatisiert alle notwendigen Daten beziehen. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich.