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Februar 17, 2025
Solarspitzen-Gesetz: BSW-Solar erklärt neue Regeln für Photovoltaik-Anlagen
Februar 19, 2025Bundesrat stimmt Solarspitzen-Gesetz zu
EEG-Förderung wird bei negativen Strompreisen ausgesetzt – Smart-Meter-Rollout wird beschleunigt
Gesetzgebung abgeschlossen: Bundesrat stimmt zu
Der Bundesrat hat dem Solarspitzen-Gesetz zugestimmt. Das Gesetz war nicht zustimmungspflichtig, dennoch hätte die Länderkammer einen Vermittlungsausschuss anrufen können. Nach Beratung in den Ausschüssen wurde dies jedoch nicht empfohlen.
Damit treten die neuen Regelungen in Kürze in Kraft. Sie wurden von den Fraktionen der Minderheitsregierung von SPD und Grünen initiiert, nachdem sich keine Mehrheit für eine umfassendere Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) fand. Auch die CDU/CSU stimmte dem Entwurf zu.
Wichtige Änderungen durch das Solarspitzen-Gesetz
Das neue Gesetz enthält eine Reihe von Maßnahmen zur Optimierung der Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz. Dazu gehören:
- EEG-Förderung für neue Photovoltaik-Anlagen bei negativen Strompreisen: Für Anlagen ab zwei Kilowatt Leistung wird die Vergütung ausgesetzt. Bei Einbau eines Smart Meters erfolgt eine Kompensation.
- Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts: Die Kostensätze für den Einbau werden angepasst, um den Rollout voranzutreiben.
- Erhöhung der Systemsicherheit: Maßnahmen zur Stabilisierung des Netzes bei temporären Erzeugungsspitzen durch Photovoltaik-Anlagen.
- Erweiterte Steuerbarkeit von Anlagen: Netzbetreiber erhalten mehr Möglichkeiten zur Netzstabilisierung.
- Erleichterung der Überbauung von Netzanschlüssen: Neue Regelungen sollen den Netzausbau effizienter gestalten.
- Umstellung auf Viertelstunden-Kontrakte: Diese Änderung wird rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.
Inkrafttreten der neuen Regelungen
Die meisten Regelungen des Gesetzes treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die Umstellung auf Viertelstunden-Kontrakte gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2025.