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Dezember 13, 2024Solarpaket I: Warten auf Brüssel
Berlin, 19. November 2024 – Trotz Inkrafttretens der Regelungen des Solarpakets I am 16. Mai 2024 können viele der Änderungen bislang nicht angewendet werden. Grund ist das ausstehende O.K. der EU-Kommission, die über die beihilferechtliche Genehmigung entscheidet. Bis diese erteilt wird, bleiben wichtige Teile des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und andere Neuerungen im Energierecht blockiert.
Wichtige EEG-Änderungen betroffen
Das Solarpaket I sollte unter anderem höhere Vergütungssätze für mittelgroße Gebäude-PV-Anlagen zwischen 40 und 750 kW, Förderberechtigungen für Freiflächenanlagen bis 50 MW sowie Änderungen im Ausschreibungsregime für Agri-, Floating- und Parkplatz-PV bringen. Doch ohne Brüsseler Genehmigung können diese Regelungen nicht angewendet werden. Laut § 101 des EEG dürfen von der EU abhängige Änderungen erst nach einer Notifizierung umgesetzt werden.
Ein Beispiel für die Verzögerung ist die Ausschreibung zum Gebotstermin am 1. Dezember 2024. Geplant war, dass besondere PV-Anlagen wie Agri-PV bevorzugt und mit um drei Cent je Kilowattstunde höheren Höchstwerten bezuschlagt werden. Aufgrund der fehlenden EU-Genehmigung konnte die Bundesnetzagentur diese Regelung jedoch nicht anwenden.
Wirtschaftliche Folgen für die PV-Branche
Die Verzögerungen wirken sich insbesondere auf die Marktnischen von besonderen PV-Anlagen aus. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW), sieht darin eine Blockade für wichtige Projekte: „Die bisherige Bonusregelung im EEG 2023 hat gezeigt, dass besondere Solaranlagen wie Agri-PV und Floating-PV ohne verbesserte Rahmenbedingungen kaum eine Chance auf wirtschaftliche Realisierbarkeit haben.“
Auch klassische Solarparks über 20 MW sind betroffen. Die geplante Anhebung der Fördergrenze auf 50 MW hätte Projektierern Sicherheit gegeben. Ohne diese müssen viele Projekte entweder auf Eis gelegt oder komplett ohne EEG-Absicherung realisiert werden, was die Finanzierung verteuert. Ähnlich kritisch ist die Lage im Gewerbedachsegment, das nach Angaben des BSW zwar 2024 um 25 Prozent gewachsen ist, aber für ein doppeltes Ausbauziel klare Anreize benötigt.
Unklare Rückwirkung verunsichert
Ein weiterer Unsicherheitsfaktor betrifft die Rückwirkung der Änderungen. Das Bundeswirtschaftsministerium weist darauf hin, dass unklar ist, ob die erhöhten Fördersätze für Anlagen gelten, die zwischen Mai 2024 und der Genehmigung durch die EU-Kommission in Betrieb genommen werden. Viele Betreiber zögern daher, ihre Projekte zu realisieren, bis Brüssel eine Entscheidung getroffen hat.
Andere erneuerbare Energien ebenfalls betroffen
Auch Regelungen für Windkraft, Biogas und andere erneuerbare Energien warten auf die Notifizierung. Besonders die Anpassung der Höchstwerte in Ausschreibungen durch die Bundesnetzagentur ist hiervon betroffen. Diese sollte künftig größere Spielräume erhalten, um flexible Höchstwerte für verschiedene Technologien festzulegen. Ohne diese Änderungen bleiben viele Projekte und Prozesse im Stillstand.
Fazit und Ausblick
Das Solarpaket I sollte ein Meilenstein für die Energiewende in Deutschland sein, doch die Verzögerungen bei der EU-Notifizierung blockieren derzeit die Umsetzung wichtiger Änderungen. Die Bundesregierung und Branchenverbände drängen auf eine zügige Entscheidung aus Brüssel. Sollte diese bald erfolgen, bleibt dennoch die Frage, ob die Regelungen rückwirkend ab Mai 2024 gelten oder erst ab dem Zeitpunkt der Genehmigung greifen. Für die PV-Branche und andere erneuerbare Energien ist dies entscheidend, um Planungssicherheit und wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu gewährleisten.