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November 2, 2025Schweiz vereinfacht Solarfassaden: Genehmigung entfällt
Die Schweiz vereinfacht den Weg zur Solarenergie an Gebäuden: Unter klar definierten Auflagen entfällt künftig die behördliche Genehmigung für Solarfassaden. Für Eigentümerinnen und Eigentümer, Architekturbüros und Wohnbaugenossenschaften ist das ein handfester Bürokratieabbau: Planungen lassen sich früher absichern, Ausschreibungen beschleunigen und Bauzeiten verkürzen. Besonders bei Sanierungen, wo Termine und Budgets eng getaktet sind, reduziert die Regelung Reibungsverluste. Auch ästhetisch integrierte, gebäudeintegrierte Photovoltaik (BIPV) gewinnt, weil Gestaltungsfreiheit nicht länger von langwierigen Verfahren ausgebremst wird. Kurz gesagt: Wer seine Fassade arbeiten lässt, statt nur das Dach, erschließt neue Ertragsflächen – und trägt schneller zum Klimaziel und zur Versorgungssicherheit im Winter bei.
Hintergrund & Einordnung
Der Hebel dafür ist die überarbeitete Raumplanungsverordnung. Sie präzisiert, dass Solaranlagen an Fassaden ohne Bewilligungsverfahren installiert werden dürfen, sofern sie gewisse Rahmenbedingungen einhalten – etwa eine angepasste Gestaltung, geringe bauliche Eingriffe und die Wahrung von Natur- und Denkmalschutz. Gleichzeitig schafft die Regelung außerhalb von Ortschaften mehr Klarheit: Auch dort sollen Anlagen möglich sein, wenn übergeordnete Schutzinteressen respektiert und landschaftliche Vorgaben eingehalten werden. Politisch fügt sich das in die Energiestrategie 2050+ ein, die Winterstrom stärken und erneuerbare Potenziale im Bestand heben will. Rechtssicherheit an der Schnittstelle von Bau- und Energierecht ist dabei entscheidend, damit Investitionen nicht auf Jahre blockiert werden.
Auswirkungen / Nutzen
Für den Markt sind die Effekte greifbar: Wegfallende Bewilligungen senken Vorlauf- und Transaktionskosten, reduzieren Planungsrisiken und können Projekte um Monate früher ans Netz bringen. Vertikale Module liefern zudem besonders im Winter und in den Randstunden Erträge – ein Plus für die Versorgung, wenn Dächer verschneit sind. Für Architekturbüros entsteht Spielraum, Fassadenmaterialien, Farben und Formate zu kuratieren und dennoch Strom zu erzeugen. Handwerksbetriebe profitieren von klareren Standards, die Montage- und Haftungsfragen vereinfachen. Auch die einheimische BIPV-Wertschöpfung könnte Rückenwind spüren, weil maßgeschneiderte Fassadenelemente, Unterkonstruktionen und Wechselrichterlösungen stärker nachgefragt werden.
Chancen & Risiken
Die Chance liegt in Tempo und Qualität – aber sie kommt mit Hausaufgaben. Ohne Bewilligung rücken freiwillige Leitplanken in den Fokus: Blendgutachten an sensiblen Standorten, Brandschutzkonzepte, klare Wartungs- und Entwässerungsdetails sowie ein stimmiges Farb- und Fugenbild. Kultur- und Ortsbildschutz bleibt eine Grenze; hier wird die frühe Abstimmung mit Fachstellen zentral. Außerhalb von Ortschaften gilt es, Konflikte mit Landschaft, Biodiversität und Landwirtschaft zu vermeiden und Netzanbindung klug zu planen. Scheitert der Vollzug an uneinheitlichen kantonalen Interpretationen, droht ein Flickenteppich – Standards und Musterlösungen sind deshalb Gold wert.
Fazit
Unterm Strich ist die Entbürokratisierung ein kluger Hebel, um Solarstrom dorthin zu holen, wo Fläche und Sichtbarkeit zusammenkommen: an die Fassade. Wer Gebäude saniert oder neu plant, sollte Fassadenflächen systematisch prüfen, Ertragssimulationen beiziehen und ästhetische Ziele mit technischen Standards verheiraten. Gemeinden und Kantone können den Schwung nutzen, indem sie Musterprozesse, Gestaltungshilfen und digitale Checklisten bereitstellen. Hersteller wiederum punkten mit geprüften BIPV-Systemen und transparenten Datenblättern. Jetzt ist der Moment, Pilotprojekte zu starten, Learnings zu teilen und das Regelwerk im Praxistest zu schärfen – damit Solarfassaden zum neuen Normal werden.
- Genehmigungspflicht entfällt für Solarfassaden unter Auflagen
- BIPV-Fassaden beschleunigen Sanierungen und liefern Winterstrom
- Klarere Regeln für Solaranlagen außerhalb von Ortschaften
- Standards zu Design, Blend- und Brandschutz bleiben zentral
Quelle: https://www.photovoltaik.eu/bipv/schweiz-streicht-genehmigungspflicht-fuer-solarfassaden