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Mai 22, 2025Klage gegen Vonovia wegen Blockade von Photovoltaik-Balkonanlage
Veröffentlicht am: 22. Mai 2025
Ein Mieter aus Aachen zieht mit juristischer Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Immobilienkonzern Vonovia vor Gericht. Grund ist die seit über einem Jahr verweigerte Zustimmung zur Installation eines Stecker-Solar-Geräts – auch bekannt als Balkonkraftwerk. Damit könnte Mieter Mark Sanders selbst Strom erzeugen und einen Beitrag zur Energiewende leisten.
Überzogene Anforderungen: Vonovia fordert Nachweise, die fachlich nicht haltbar sind
Laut DUH verlangt Vonovia u. a. einen statischen Nachweis, eine Berechnung zur Windlast sowie die Anwendung der Norm für Vertikalverglasung – Anforderungen, die nach Aussage des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) auf einfache Photovoltaik-Balkonanlagen nicht zutreffen. Mieter Sanders hält dies für reine Schikane: „Das hat mit echter Prüfung nichts mehr zu tun, das ist reine Blockade.“
Rechtlicher Präzedenzfall für die Energiewende von unten
Die Deutsche Umwelthilfe sieht im Fall Sanders ein bundesweit relevantes Signal. Geschäftsführerin Barbara Metz betont: „Die absurde Blockadetaktik von Vonovia ist kein Einzelfall. Wir unterstützen das Klageverfahren, weil wir grundsätzlich klären wollen, welche Anforderungen Vermieter stellen dürfen – und wo die Grenze zur Schikane überschritten ist.“
Die DUH fordert die Bundesregierung auf, einen klaren gesetzlichen Rahmen zu schaffen. Ein definierter und angemessener Anforderungskatalog würde Mietern endlich Rechtsklarheit geben und die Energiewende beschleunigen.
Hintergrund: Balkonkraftwerke auf dem Vormarsch
Stecker-Solar-Geräte erleben in Deutschland einen Boom. Laut Branchenangaben wurden im Jahr 2024 über 400.000 neue Anlagen installiert. Sie gelten als einfache und günstige Möglichkeit für Mieterinnen und Mieter, aktiv Stromkosten zu sparen und CO₂ zu reduzieren. Doch viele Wohnungsunternehmen verweigern trotz politischer Unterstützung die Genehmigung.
„Wir brauchen einen gesetzlichen Anspruch auf Balkonsolaranlagen – sonst bleibt die Energiewende ein Eigentümerprojekt.“
– Barbara Metz, Deutsche Umwelthilfe
Ausblick: Entscheidung mit Signalwirkung erwartet
Die Klage von Mark Sanders könnte zum richtungsweisenden Präzedenzfall werden. Noch im Laufe des Jahres 2025 wird mit einem Urteil gerechnet. Beobachter der Branche sehen in der Auseinandersetzung eine wichtige Wegmarke auf dem Weg zu einer dezentraleren und bürgernäheren Energiewende.