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Dezember 24, 2024ODH fordert nach EuGH-Urteil Klarstellungen für Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Berlin, 19. November 2024 – Der Open District Hub (ODH) fordert nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur deutschen Definition der „Kundenanlage“ Klarstellungen von der Bundesnetzagentur und dem Bundeswirtschaftsministerium. Die Auswirkungen auf Mieterstrommodelle und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung seien bislang schwer abzuschätzen, doch es drohen mögliche Anpassungen.
Hintergrund des EuGH-Urteils
Am 28. November 2024 urteilte der EuGH, dass die deutsche Praxis zur „Kundenanlage“ im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) teilweise im Widerspruch zur Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie der EU stehe. Konkret moniert der Gerichtshof, dass die Definition der Kundenanlage eine Entflechtung von Stromerzeugung und Netzbetrieb nicht ausreichend sicherstellt. Im verhandelten Fall ging es um ein Blockheizkraftwerk, das rund 200 Wohnungen versorgen sollte.
Diskussion um Mieterstrommodelle
Das Urteil hat eine Diskussion über die Auswirkungen auf dezentrale Erzeugungsmodelle ausgelöst. Dazu gehören Mieterstrommodelle sowie die gemeinschaftliche Versorgung von Gebäuden mit Strom. Der Open District Hub, ein Netzwerk für Quartierslösungen und Sektorkopplung, sieht zunächst keine unmittelbare Gefahr für diese Konzepte. Geschäftsführer Frank Brachvogel betont: „Die Wohnungswirtschaft und private Vermieter sind bei weiter Auslegung und entsprechender Modellierung voraussichtlich nicht betroffen.“
Dennoch fordert der ODH Klarstellungen seitens der Behörden: „Erst nach offiziellen Aussagen der Bundesnetzagentur und des Bundeswirtschaftsministeriums lässt sich konkret abschätzen, welche Modelle bestehen bleiben und welche gegebenenfalls angepasst werden müssen“, so Brachvogel weiter.
Juristische Uneinigkeit
Während der ODH optimistisch ist, sehen einige Juristen die Lage kritischer. Der Fachanwalt Sebastian Helmes erklärt in einem Beitrag für pv magazine, dass auch Mieterstrommodelle und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung potenziell betroffen sein könnten. Das Urteil schränke den Spielraum der nationalen Gesetzgeber bei der Definition von Netzen ein, was Anpassungen notwendig machen könnte.
Spielraum für Anpassungen
Grundsätzlich sieht das EuGH-Urteil einen gewissen Spielraum bei der Abgrenzung von Kundenanlagen und Verteilnetzen. Allerdings dürfen nationale Gesetzgeber keine weitergehenden Kriterien für solche Strukturen einführen. In Deutschland wird dies jedoch teilweise praktiziert, was die Situation komplexer macht.
Fazit und Ausblick
Der Open District Hub ruft die Behörden zu raschen Klarstellungen auf, um Planungssicherheit für die Wohnungswirtschaft und Mieterstromprojekte zu gewährleisten. Während erste Einschätzungen beruhigen, bleibt abzuwarten, ob und wie das EuGH-Urteil tatsächlich Mieterstrom- und gemeinschaftliche Versorgungsmodelle in Deutschland beeinflussen wird. Klar ist: Eine rechtliche Präzisierung durch die Bundesnetzagentur und das Bundeswirtschaftsministerium ist dringend erforderlich.