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Solarmodule und Bauordnung
Rechtliche Regelungen für Solarmodule
Solarmodule sind bis heute ein unreguliertes Bauprodukt. Vor Gericht wird oft darüber gestritten, ob die Solarmodule korrekt und rechtskonform in Photovoltaik-Anlagen eingebaut sind. Häufig werden Begriffe vermengt, die nicht immer auf den konkreten Fall anwendbar sind. Es wird versucht, Klarheit über die verschiedenen deutschen und EU-weiten Vorschriften zu schaffen.
Herausforderungen bei der Zulassung von Solarmodulen
In Gutachten und vor Gericht wird immer wieder die Frage aufgeworfen, ob Solarmodule „den allgemein anerkannten Regeln der Technik“ entsprechen und ob sie entsprechend den Vorschriften eingebaut wurden. Dies ist wichtig aus baurechtlicher, werkvertraglicher und öffentlich-rechtlicher Sicht sowie für Versicherbarkeit und Bankability. Oft werden die Begriffe allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), Bauartzulassung und Befreiung von Zulassungserfordernissen durcheinandergebracht.
Praxisfragen zur Zulassung von Solarmodulen
Die Praxis stellt Fragen zur Zulassungspflicht von Photovoltaik-Modulen, insbesondere ob die Komponenten wie Module, Unterkonstruktionen und andere Teile den Regeln der Technik entsprechen und entsprechende Zulassungen oder Kennzeichnungen aufweisen.
CE-Kennzeichnung und bautechnische Eigenschaften
Die CE-Kennzeichnung auf Solarmodulen bedeutet nur, dass das Produkt den harmonisierten Anforderungen an ein sicheres elektrisches Betriebsmittel genügt. Es werden jedoch keine Aussagen zur sicheren Verwendung in baulichen Anlagen getroffen, was bei der Nutzung von Solarmodulen in baulichen Anlagen wichtig ist.
Landesbauordnungen und Bauprodukte
In Deutschland unterliegt die Installation von Solarmodulen den Landesbauordnungen. Auch wenn ein Solarmodul kleiner als zwei Quadratmeter ist, kann es als Bauprodukt gelten und muss entsprechende Anforderungen erfüllen. Die Normen für Photovoltaik-Module bieten derzeit keine Kennwerte zum Nachweis von Standsicherheit und Brandverhalten.
Bauaufsichtliche Zulassung und Privilegierungen
Grundsätzlich wäre eine bauaufsichtliche Zulassung der Solarmodule erforderlich. Die Zwei-Quadratmeter-Regelung bietet jedoch eine Privilegierung, unter bestimmten Bedingungen wird die Verwendbarkeit der Module „unterstellt“. Änderungen auf drei Quadratmeter in einigen Bundesländern ändern daran nichts, wenn die Voraussetzungen für die bauaufsichtliche Zulassung nicht erfüllt sind.
Notwendigkeit von Prüfungen und deren Auswirkungen
Die Sicherheitsanforderungen der Bauordnungen dienen dem Schutz von Bauprodukten und baulichen Anlagen. Obwohl dies mit Einschränkungen und Kosten verbunden ist, basieren bestehende Privilegierungen auf der Einschätzung, dass die Verwendung der Module in der typischen Form ein geringes Gefährdungspotential aufweist. Dennoch sind spezifische Nachweise für besondere Anwendungen, wie Fassadenanwendungen, erforderlich.
Zusammengefasst: Sicherheit hat Vorrang vor Schnelligkeit.