In sieben Schritten zur eigenen Solaranlage
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Bundestag und Bundesrat beschließen Solarpaket I
Der Weg für das lang erwartete Solarpaket I ist frei: Der Bundestag hat heute mit den Stimmen der Regierungsparteien das Gesetz zur „Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“ beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates erfolgte noch am gleichen Tag.
Das Solarpaket I zielt darauf ab, bisher ungenutzte Marktpotenziale zu erschließen, bürokratische Hürden abzubauen und Planungsprozesse zu beschleunigen. Hier sind einige der wichtigsten Neuerungen:
Aufdachanlagen
- Anhebung der Vergütungssätze für Anlagen zwischen 40 und 750 kW
- Attraktivere Mieterstrommodelle, z.B. Versorgung durch Anlagen auf Nebengebäuden
- Änderung beim Anlagenzertifikat: Anhebung der Leistungsgrenze auf 270 kW (Einspeiseleistung) bzw. 500 kW installierter Leistung
- Flexible Direktvermarktung: Anlagen mit Eigenverbrauch können Reststrommengen ohne Vergütung ins Netz einspeisen
- Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Einfachere Weitergabe von Solarstrom an Mieter
- Repowering von Solarmodulen ohne Verlust des EEG-Vergütungsanspruchs
- Aktualisierte Solarstadl-Regelung: Landwirte können Außenbereichsgebäude mit PV-Anlagen nachrüsten
- Absenkung der Ausschreibungsgrenze auf 750 kW
- Wegenutzungsrecht bei der Verlegung von Netzanschlusskabeln auf Flächen der öffentlichen Hand
- Vereinfachter Netzanschluss für PV-Anlagen bis 30 kWp