Glossar
EEG: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz erklärt
Wichtige Grundlage für den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, ist ein zentrales Gesetz in Deutschland, das den Ausbau erneuerbarer Energien wie Solarenergie, Windkraft und Biomasse fördert. Es wurde erstmals im Jahr 2000 eingeführt und seither mehrfach novelliert, um den sich verändernden Marktbedingungen und technologischen Entwicklungen gerecht zu werden.
Eine der Hauptfunktionen des EEG ist die Einspeisevergütung. Diese garantiert Betreibern von Photovoltaikanlagen eine feste Vergütung für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom über einen bestimmten Zeitraum. Dadurch wird die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen verbessert und Anreize für Investitionen in erneuerbare Energien geschaffen.
Das EEG legt auch fest, wie viel Strom aus erneuerbaren Quellen in das deutsche Stromnetz eingespeist werden darf und welche Quoten erreicht werden sollen. Diese Regelungen sind entscheidend für die Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung und den Übergang zu einer nachhaltigeren Energieversorgung.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des EEG ist die Marktintegration. Durch die schrittweise Absenkung der Einspeisevergütungen sollen erneuerbare Energien wettbewerbsfähig werden und sich ohne staatliche Unterstützung am Markt behaupten können. Dies fördert Innovationen und senkt die Kosten für Technologien wie Photovoltaik.
Insgesamt spielt das EEG eine entscheidende Rolle bei der Energiewende in Deutschland. Es schafft die Rahmenbedingungen, um den Anteil erneuerbarer Energien am Strommix kontinuierlich zu erhöhen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Weitere Hintergründe finden Sie auf SolarAktuell.
Weitere Erklärungen finden Sie im Begriffsverzeichnis A–Z.