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Förderung für Photovoltaik an Mobilitätsinfrastrukturen in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg stehen vier Millionen Euro für Photovoltaik-Projekte bereit. Diese Mittel können für Solaranlagen auf Lärmschutzwänden, Überdachungen von Haltestellen, Fahrrad-Stellplätzen, Radwegen oder Trafohäuschen genutzt werden. Bewerbungen sind ab sofort möglich.
Neues Förderprogramm „Flächen doppelt nutzen“
Im Jahr 2023 führte Baden-Württemberg ein Förderprogramm für Photovoltaik-Anlagen auf bestehenden Parkplätzen ein. Seit 2022 sind Solaranlagen auf neuen Parkplätzen ab 35 Stellplätzen verpflichtend. Am Donnerstag wurde ein neues, erweitertes Förderprogramm vorgestellt, das unter dem Namen „Flächen doppelt nutzen – Photovoltaik an Mobilitätsinfrastrukturen“ bekannt ist. Das Programm umfasst vier Millionen Euro.
Förderbausteine und Ziele des Programms
Das Programm fördert die Installation von Solaranlagen auf bereits genutzten Flächen. Es gibt drei Hauptförderbausteine:
- Photovoltaik an Lärmschutzwänden
- Photovoltaik-Überdachungen von Stellplätzen für Fahrräder und öffentlichen Wegen wie Fußgängerwegen und Fahrradwegen
- Photovoltaik an Schieneninfrastrukturen, einschließlich Haltestellenüberdachungen und Trafohäuschen
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft möchte innovative Ansätze und Projekte unterstützen. Daher fließen diese Kriterien in die Bewertung der Anträge ein.
Förderfähige Ausgaben und Antragstellung
Förderfähig sind Investitionen in Befestigungen, Aufständerungen, Stützpfeiler, Fundamente sowie die Photovoltaik-Anlage selbst und deren technische Ausstattung wie Wechselrichter und Netzanschluss. Die Mindestleistung der installierten Anlage beträgt 100 Kilowatt. Die Förderung kann bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, jedoch maximal 300.000 Euro pro Projekt. Jeder Antragsteller kann bis zu zwei Anträge pro Baustein und insgesamt maximal drei Anträge einreichen.
Zielgruppen und Fristen
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, rechtsfähige Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts wie Kommunen, sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Projekte müssen im Jahr 2024 beginnen und bis zum 30. November 2025 abgeschlossen sein. Anträge können bis zum 10. Oktober 2024 beim Projektträger Karlsruhe (PTKA) eingereicht werden, und zwar über das elektronische Antragssystem „pt-outline“.
Das Land unterstützt durch dieses Programm den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen an Straßen, Schienen und Lärmschutzwänden, was zur weiteren Transformation des Energiesystems beiträgt, ohne zusätzliche Flächen zu versiegeln.