Die Volleinspeisung einer PV-Anlage erhält seit 2023 eine höhere Vergütung. Wir analysieren, für wen sich das Modell lohnt und welche Alternativen es gibt.
Die Volleinspeisung einer Photovoltaikanlage erlebt seit der EEG-Novelle 2023 eine Renaissance. Mit der Einführung eines erhöhten Vergütungssatzes für Volleinspeiseanlagen hat der Gesetzgeber ein neues Modell geschaffen, das für bestimmte Anlagenbetreiber wirtschaftlich attraktiv sein kann. Doch für wen lohnt sich die Volleinspeisung tatsächlich, und welche Faktoren sind bei der Entscheidung zu berücksichtigen?
Bei der Volleinspeisung wird der gesamte von der Photovoltaikanlage erzeugte Strom in das öffentliche Netz eingespeist. Der Anlagenbetreiber erhält dafür eine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Im Gegensatz dazu steht das Eigenverbrauchsmodell, bei dem der erzeugte Strom zunächst im eigenen Haushalt oder Betrieb verbraucht und nur der Überschuss eingespeist wird.
Die Vergütungssätze für Volleinspeiseanlagen liegen deutlich über denen für Überschusseinspeisung. Für Anlagen bis 10 kWp beträgt die Vergütung bei Volleinspeisung aktuell etwa 12,87 Cent pro Kilowattstunde, während bei Überschusseinspeisung nur rund 8,11 Cent gezahlt werden. Dieser Unterschied von fast 5 Cent pro Kilowattstunde kann über die Laufzeit einer Anlage einen erheblichen finanziellen Unterschied ausmachen.
Die wirtschaftliche Bewertung hängt jedoch von mehreren Faktoren ab. Der wichtigste ist der eigene Stromverbrauch und der Strombezugspreis. Wer einen hohen Eigenverbrauchsanteil erzielen kann, profitiert stärker vom Eigenverbrauchsmodell, da jede selbst verbrauchte Kilowattstunde den Bezug von teurem Netzstrom ersetzt. Bei einem Strombezugspreis von 30 bis 35 Cent pro Kilowattstunde ist die Einsparung durch Eigenverbrauch erheblich.
Für Haushalte mit geringem Stromverbrauch oder ungünstigem Verbrauchsprofil kann die Volleinspeisung jedoch vorteilhafter sein. Wenn beispielsweise tagsüber kaum Strom verbraucht wird, weil alle Bewohner berufstätig sind, liegt der Eigenverbrauchsanteil ohne Speicher oft nur bei 15 bis 25 Prozent. In diesem Fall wird der Großteil des erzeugten Stroms ohnehin eingespeist, und die höhere Vergütung der Volleinspeisung kann die Erträge verbessern.
Eine interessante Option bietet die Möglichkeit, auf einem Dach zwei separate Anlagen zu betreiben: eine Eigenverbrauchsanlage und eine Volleinspeiseanlage. Diese Kombination erlaubt es, die Vorteile beider Modelle zu nutzen. Die Eigenverbrauchsanlage wird so dimensioniert, dass sie den Grundlastbedarf des Haushalts deckt, während die Volleinspeiseanlage die zusätzlich verfügbare Dachfläche nutzt und von der höheren Vergütung profitiert.
Die steuerliche Behandlung hat sich ebenfalls verändert. Seit 2023 sind Einnahmen aus Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern einkommensteuerfrei. Dies gilt sowohl für Eigenverbrauchs- als auch für Volleinspeiseanlagen und vereinfacht die wirtschaftliche Bewertung erheblich, da keine Gewinnermittlung mehr notwendig ist.

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Die Anlagenkosten spielen ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung. Eine Volleinspeiseanlage benötigt keinen Batteriespeicher, was die Investitionskosten deutlich senkt. Ein Batteriespeicher kostet je nach Kapazität zwischen 5.000 und 15.000 Euro und erhöht die Eigenverbrauchsquote auf etwa 60 bis 80 Prozent. Die eingesparten Speicherkosten müssen gegen die niedrigere Vergütung bei Volleinspeisung abgewogen werden.
Die Degression der Einspeisevergütung ist ein weiterer zu berücksichtigender Faktor. Die Vergütungssätze sinken halbjährlich, sodass spätere Inbetriebnahmen niedrigere Vergütungen erhalten. Wer sich für die Volleinspeisung entscheidet, sollte daher zeitnah handeln, um von den aktuell noch relativ hohen Sätzen zu profitieren. Die Vergütung wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme festgeschrieben, was Planungssicherheit bietet.
Für größere Anlagen, etwa auf Mehrfamilienhäusern oder Gewerbegebäuden, kann die Volleinspeisung besonders attraktiv sein. Wenn der Eigenverbrauch im Verhältnis zur Anlagengröße gering ist, überwiegt der Vorteil der höheren Vergütung. Allerdings sollte in diesen Fällen auch die Option der Direktvermarktung geprüft werden, die bei Anlagen über 100 kWp ohnehin verpflichtend ist.
Die Wahl zwischen Volleinspeisung und Eigenverbrauch ist letztlich eine individuelle Entscheidung, die von den persönlichen Umständen abhängt. Eine sorgfältige Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Berücksichtigung des eigenen Verbrauchsprofils, der verfügbaren Dachfläche, der Investitionskosten und der aktuellen Vergütungssätze ist unerlässlich. Ein erfahrener Solarteur kann bei der Analyse helfen und die optimale Konfiguration empfehlen. In vielen Fällen bietet die Kombination aus Eigenverbrauchs- und Volleinspeiseanlage das beste wirtschaftliche Ergebnis.