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Die neue VDI-Richtlinie 2305 schafft erstmals einheitliche Mindestanforderungen für Emissionsminderung an Brand- und Batterieprüfständen – relevant für Batterie- und Solarhersteller.

Microsoft Katja (Neural, deutsch)
Wer einen Lithium-Ionen-Speicher fürs Eigenheim, ein Solarmodul aufs Dach oder einen Akku ins Elektroauto bekommt, sieht von der Arbeit dahinter meist nur das Prüfsiegel. Bevor diese Komponenten in Serie gehen, durchlaufen sie umfangreiche sicherheitstechnische Versuche – und zwar in Prüflaboratorien, in denen Batterien gezielt bis zum thermischen Durchgehen belastet oder Solarmodule kontrollierten Brandszenarien ausgesetzt werden. Was dabei entsteht, sind nicht nur Messdaten, sondern auch erhebliche Emissionen: Rauchgase, Schadstoffpartikel, toxische Abbauprodukte. Für deren Minderung existierte bislang kein einheitlicher regulatorischer Rahmen. Mit der neu veröffentlichten Richtlinie VDI 2305 ändert sich das.
Die Richtlinie ist im Februar 2026 im Weißdruck erschienen. Sie gilt als erste bundeseinheitliche Vorgabe, die konkrete Mindestanforderungen an Planung, Errichtung, Betrieb und Überwachung solcher Prüfstellen formuliert – mit dem Ziel, die Umweltauswirkungen dieser Einrichtungen gemäß dem Stand der Technik zu vermeiden oder zu mindern.
Prüfstellen für Brand- und Batterieversuche sind ein stiller, aber unverzichtbarer Teil der Wertschöpfungskette hinter der Energiewende. In Deutschland werden weit über 100 Prüflaboratorien betrieben, in denen neben dem Brandverhalten von Bauteilen und Baustoffen auch der Feuerwiderstand beurteilt und die Wirksamkeit von Brandmelde- und Löscheinrichtungen nachgewiesen wird. Hinzu kommen sicherheitstechnische Versuche an elektrischen Energiespeichern – von Traktionsbatterien für Elektrofahrzeuge über stationäre Heimspeicher bis zu Großspeichersystemen – sowie Prüfungen an Solarmodulen und Brennstoffzellen.
Genau diese Bereiche haben sich in den vergangenen Jahren massiv ausgeweitet. Je mehr Batterien und PV-Module in Deutschland verbaut werden, desto mehr muss auch geprüft werden – sowohl bei neuen Produkteinführungen als auch für Zertifizierungen, Anwendungsfreigaben und Schadensuntersuchungen. Die Prüflandschaft wächst mit, technisch wie in der Frequenz.
Die eigentliche Lücke, die VDI 2305 schließt, betrifft die Abluft- und Emissionsseite. In der Praxis existieren bislang „sehr unterschiedliche Lösungen zur Minderung der bei diesen Prüfungen entstehenden Emissionen in die Luft", wie es im VDI heißt. Manche Prüfstellen arbeiten bereits mit mehrstufigen Filteranlagen, thermischer Nachverbrennung und kontinuierlicher Schadstoffmessung. Andere betreiben ihre Anlagen teilweise weiterhin ohne Abgasreinigung.
Der Grund für diese Heterogenität liegt weniger an fehlendem technischem Know-how, sondern an einer bislang wenig präzisen regulatorischen Kulisse. Betreiber mussten sich aus einem Bündel aus Immissionsschutzrecht, Gefahrstoffverordnung, Arbeitsschutz und Bauordnungsrecht selbst zusammenstellen, welche Maßnahmen in ihrem Fall konkret nötig sind. Genehmigungsbehörden wiederum hatten keinen einheitlichen Bezugsrahmen, an dem sich Auflagen ausrichten ließen. Ergebnis: regional unterschiedliche Prüfstandards und ein struktureller Wettbewerbsnachteil für Betreiber, die freiwillig hohe Maßstäbe anlegen.
VDI 2305 beschreibt zum einen die gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen, in denen sich Brand- und Batterieprüfstellen bewegen – und übersetzt diese in konkrete Empfehlungen. Dabei geht es nicht nur um reine Abluftreinigung, sondern um den gesamten Lebenszyklus einer Prüfstelle: von der Planung und Errichtung der Anlage über den Betrieb im Regel- und Prüffall bis hin zur Überwachung und Wartung der Emissionsminderungstechnik.
Auf Betreiberseite bietet die Richtlinie damit eine Grundlage, rechtliche Anforderungen strukturiert einzuhalten, betriebliche Sicherheit und Mitarbeiterschutz zu gewährleisten und notwendige Emissionsminderungsmaßnahmen bundesweit einheitlich umzusetzen. Für Behörden und Gutachter wiederum wird der Bewertungsmaßstab klarer.
Für die Solarbranche und die Batteriespeicher-Industrie ist die Richtlinie aus mehreren Gründen interessant. Erstens schafft sie Planungssicherheit für Hersteller, die ihre Komponenten zertifizieren lassen müssen – weil bundesweit mit klareren Anforderungen zu rechnen ist. Zweitens stärkt sie die Akzeptanz solcher Prüfstellen vor Ort: Genehmigungsverfahren an neuen Standorten, insbesondere in der Nähe von Wohnbebauung, verlaufen erfahrungsgemäß dort am konfliktärmsten, wo klare Stand-der-Technik-Referenzen existieren.
Drittens wirkt die Richtlinie in eine Debatte hinein, die sich an Batteriespeichern und PV-Komponenten zunehmend entzündet: die Frage, wie hoch die Umweltrisiken dieser Technologien entlang ihres gesamten Lebenswegs sind. Wer einen Heimspeicher verkauft, muss sich heute Fragen zur Brandsicherheit im Schadensfall gefallen lassen – und kann darauf umso solider antworten, je belastbarer das Zertifizierungsumfeld im Hintergrund aufgestellt ist.
Technisch bewegt sich VDI 2305 nicht auf revolutionärem Terrain. Vieles, was die Richtlinie festlegt, entspricht bereits heute dem Arbeitsstandard professionell betriebener Labore. Die eigentliche Leistung liegt in der Kodifizierung: Indem ein anerkannter Regelsetzer wie der VDI einen einheitlichen Referenzrahmen schafft, werden bislang unverbindliche Good-Practice-Lösungen zu einer belastbaren Messlatte, an der sich Betreiber, Hersteller und Behörden gleichermaßen orientieren können.
Herausgegeben wurde die Richtlinie von der VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft. Sie ist im Weißdruck erschienen und für 255,20 Euro bei DIN Media erhältlich. Fachlicher Ansprechpartner ist Peter Plegnière von der VDI/DIN-Kommission.
In den kommenden Monaten wird sich zeigen, wie schnell Betreiber bestehender Prüfstellen die Vorgaben in ihre Anlagenkonzepte übersetzen – und wie Behörden die Richtlinie in laufenden Genehmigungs- und Überwachungsverfahren aufgreifen. Für die Industrie ist VDI 2305 jedenfalls ein weiteres Indiz dafür, dass die Regulierung rund um Batterie- und Solartechnik in Deutschland nicht nur beim Produkt selbst ansetzt, sondern zunehmend auch bei der Infrastruktur, die das Produkt erst marktfähig macht.