Photovoltaik-Förderung 2022 im Rückblick: Welche KfW-Programme, Zuschüsse und steuerlichen Vorteile gab es? Vergleich mit der aktuellen Förderlandschaft.
Das Jahr 2022 war ein Wendejahr für die Förderung von Photovoltaikanlagen in Deutschland. Die Energiekrise infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hatte die Dringlichkeit der Energiewende schlagartig verdeutlicht und zu einem massiven Umdenken in der Energiepolitik geführt. Die Bundesregierung reagierte mit einer Reihe von Gesetzesänderungen und Förderprogrammen, die die Installation von Photovoltaikanlagen so attraktiv machten wie nie zuvor. Dieser Rückblick zeigt, welche Förderprogramme im Jahr 2022 zur Verfügung standen und wie sie die Grundlage für die heutige Förderlandschaft gelegt haben.
Zu Beginn des Jahres 2022 galt noch die alte Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit kontinuierlich sinkenden Einspeisevergütungen. Für Anlagen, die im Januar 2022 in Betrieb genommen wurden, lag die Einspeisevergütung bei nur noch 6,83 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen bis 10 Kilowatt peak. Dieser niedrige Vergütungssatz hatte die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen zunehmend in Frage gestellt und den Zubau gebremst. Viele potenzielle Anlagenbetreiber warteten ab, da die Vergütung die Investitionskosten kaum noch rechtfertigte.
Mit dem EEG 2023, das im Juli 2022 vom Bundestag verabschiedet wurde und rückwirkend zum 30. Juli 2022 in Kraft trat, kam die entscheidende Wende. Die Einspeisevergütung wurde deutlich angehoben und die monatliche Degression ausgesetzt. Für Anlagen bis 10 Kilowatt peak stieg die Vergütung auf 8,2 Cent pro Kilowattstunde bei Überschusseinspeisung und sogar auf 13,0 Cent bei Volleinspeisung. Diese Erhöhung war ein klares Signal der Politik, den Solarausbau zu beschleunigen, und führte zu einem deutlichen Anstieg der Installationszahlen in der zweiten Jahreshälfte 2022.
Die KfW-Förderung spielte auch 2022 eine wichtige Rolle bei der Finanzierung von Photovoltaikanlagen. Das KfW-Programm 270 bot zinsgünstige Kredite für die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Die Konditionen waren angesichts des allgemein steigenden Zinsniveaus besonders attraktiv, da die KfW-Zinsen deutlich unter den Marktzinsen lagen. Besonders beliebt war die Möglichkeit tilgungsfreier Anlaufjahre, die die finanzielle Belastung in der Anfangsphase reduzierten.
Das Jahressteuergesetz 2022, das im Dezember 2022 vom Bundestag beschlossen wurde, brachte die wohl bedeutendste Änderung für Photovoltaik-Betreiber. Ab dem 1. Januar 2023 sollte die Mehrwertsteuer auf den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt peak auf null Prozent gesenkt werden. Gleichzeitig wurde die Einkommensteuerbefreiung für die Einnahmen aus dem Betrieb solcher Anlagen beschlossen. Diese steuerlichen Erleichterungen waren ein Meilenstein und machten den Betrieb einer kleinen Photovoltaikanlage steuerlich praktisch zum Selbstläufer.

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Neben den Bundesprogrammen gab es 2022 zahlreiche Landesförderprogramme, die die Bundesförderung ergänzten. Besonders hervorzuheben ist das nordrhein-westfälische Programm progres.nrw, das Zuschüsse für Batteriespeicher in Verbindung mit einer neuen Photovoltaikanlage gewährte. Das Programm war so nachgefragt, dass die Fördermittel mehrfach aufgestockt werden mussten. Auch Berlin bot mit dem Programm SolarPLUS attraktive Zuschüsse für die Installation von Solaranlagen und Batteriespeichern.
Bayern unterstützte 2022 über das PV-Speicher-Programm den Einbau von Batteriespeichern in Kombination mit einer neuen Photovoltaikanlage. Der Zuschuss betrug 500 bis 750 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität und machte die Anschaffung eines Speichers deutlich attraktiver. Baden-Württemberg förderte über die L-Bank verschiedene Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien, darunter auch Photovoltaikanlagen auf Nichtwohngebäuden.
Viele Kommunen boten 2022 eigene Förderprogramme an, die teilweise sehr großzügig ausgestattet waren. Die Stadt München beispielsweise förderte Photovoltaikanlagen mit einem Zuschuss von bis zu 200 Euro pro Kilowatt peak installierter Leistung. Hamburg gewährte über die Hamburger Energielotsen kostenlose Beratung und vermittelte Fördermittel. Frankfurt am Main unterstützte Solaranlagen im Rahmen seines Klimaschutzprogramms mit direkten Zuschüssen.
Ein besonderes Kapitel der Photovoltaik-Förderung 2022 betraf die Balkonkraftwerke. Immer mehr Städte und Gemeinden erkannten das Potenzial der Mini-PV-Anlagen und legten eigene Förderprogramme auf. Die Zuschüsse lagen typischerweise bei 100 bis 300 Euro pro Anlage und machten den Einstieg in die Solarstromerzeugung besonders für Mieter attraktiv. Die hohe Nachfrage nach diesen Programmen zeigte, dass das Interesse der Bevölkerung an der eigenen Solarstromerzeugung enorm war.
Im Vergleich zur heutigen Förderlandschaft hat sich seit 2022 einiges verändert. Die steuerlichen Erleichterungen, die Ende 2022 beschlossen wurden, sind inzwischen vollständig umgesetzt und bilden das Fundament der aktuellen Förderstruktur. Die Einspeisevergütung ist auf dem erhöhten Niveau geblieben, und die KfW-Förderprogramme wurden weiterentwickelt. Einige Landesförderprogramme wurden auslaufen gelassen, da sie durch die verbesserten Bundesförderungen teilweise obsolet geworden sind.
Rückblickend kann man sagen, dass das Jahr 2022 einen Wendepunkt in der deutschen Photovoltaik-Förderpolitik markierte. Die Kombination aus geopolitischer Krise, steigenden Energiepreisen und politischem Willen führte zu einer beispiellosen Verbesserung der Förderbedingungen, die den Grundstein für den aktuellen Solarboom gelegt hat. Die damals eingeleiteten Maßnahmen wirken bis heute nach und haben maßgeblich dazu beigetragen, dass Deutschland seine Ausbauziele im Bereich der Photovoltaik ambitionierter denn je verfolgt.
Für Anlagenbetreiber, die ihre Anlage bereits 2022 installiert haben, gelten die damaligen Förderbedingungen weiterhin. Die Einspeisevergütung wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme gezahlt und unterliegt keiner nachträglichen Änderung. Allerdings können auch diese Anlagenbetreiber von den steuerlichen Erleichterungen ab 2023 profitieren, da die Einkommensteuerbefreiung rückwirkend auch für bestehende Anlagen gilt.