Die BAFA fördert Solarthermieanlagen mit attraktiven Zuschüssen. Erfahren Sie alles über Förderhöhen, Voraussetzungen und das Antragsverfahren.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Installation von Solarthermieanlagen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Förderung umfasst attraktive Zuschüsse für Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles über die aktuellen Förderbedingungen, die Voraussetzungen und das Antragsverfahren.
Die BAFA-Förderung für Solarthermie ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Diese Förderung richtet sich an Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die ihre Heizungsanlage modernisieren und dabei auf erneuerbare Energien setzen möchten. Die Solarthermie-Förderung ist dabei eine von mehreren förderfähigen Maßnahmen und kann auch in Kombination mit anderen Modernisierungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden.
Die Förderhöhe für Solarthermieanlagen beträgt im Rahmen der BEG EM grundsätzlich 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Dieser Fördersatz kann sich unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. Wenn die Solarthermieanlage im Zusammenhang mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) installiert wird, erhöht sich der Fördersatz um weitere 5 Prozentpunkte auf insgesamt 30 Prozent. Der iSFP-Bonus setzt voraus, dass ein qualifizierter Energieberater einen Sanierungsfahrplan für das Gebäude erstellt hat und die Solarthermieanlage als Maßnahme in diesem Plan vorgesehen ist.
Die förderfähigen Kosten umfassen die Anschaffung und Installation der Solarthermieanlage einschließlich aller notwendigen Komponenten. Dazu gehören die Solarkollektoren, das Montagesystem, die Verrohrung, die Regelung, der Solarspeicher und die Arbeitskosten für die Installation. Auch die Kosten für notwendige Umfeldmaßnahmen, wie den Austausch von Heizkörpern oder die Anpassung der Heizungsverrohrung, können förderfähig sein, sofern sie im Zusammenhang mit der Solarthermieanlage stehen.
Die maximalen förderfähigen Kosten sind bei der BEG EM auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Bei einer Förderquote von 25 Prozent ergibt sich somit ein maximaler Zuschuss von 7.500 Euro pro Wohneinheit. Mit dem iSFP-Bonus von 30 Prozent steigt der maximale Zuschuss auf 9.000 Euro. Diese Beträge gelten pro Wohneinheit, sodass bei Mehrfamilienhäusern die Förderung entsprechend höher ausfallen kann.
Die technischen Voraussetzungen für die Förderung sind klar definiert. Die Solarkollektoren müssen das Solar-Keymark-Zertifikat besitzen, das die Leistungsfähigkeit und Qualität der Kollektoren bestätigt. Der jährliche Kollektorertrag muss einen Mindestwert erreichen, der von der Art des Kollektors abhängt. Für Flachkollektoren gilt ein Mindestertrag von 525 kWh pro Quadratmeter Aperturfläche, für Vakuumröhrenkollektoren von 650 kWh pro Quadratmeter.

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Die Mindestgröße der Kollektorfläche hängt vom Einsatzzweck ab. Für Anlagen, die ausschließlich der Warmwasserbereitung dienen, gibt es keine Mindestgröße. Für Anlagen zur Heizungsunterstützung wird in der Regel eine Kollektorfläche empfohlen, die dem Wärmebedarf des Gebäudes angemessen ist. Der Installateur oder Energieberater kann die optimale Anlagengröße berechnen.
Das Antragsverfahren bei der BAFA erfolgt in zwei Schritten. Zunächst muss vor Beginn der Maßnahme ein Förderantrag über das Online-Portal der BAFA gestellt werden. Dieser Antrag muss vor der Auftragsvergabe an den Installateur eingereicht werden. Eine nachträgliche Antragstellung, also nach Beginn der Arbeiten, ist nicht möglich. Nach Einreichung des Antrags erhält der Antragsteller eine Eingangsbestätigung, die ihn berechtigt, mit der Maßnahme zu beginnen, allerdings auf eigenes finanzielles Risiko bis zur Bewilligung.
Nach Abschluss der Installation muss innerhalb einer festgelegten Frist der Verwendungsnachweis eingereicht werden. Dieser umfasst die Rechnungen des Installateurs, den Nachweis der Zahlung, die technische Dokumentation der installierten Anlage und gegebenenfalls den individuellen Sanierungsfahrplan. Nach Prüfung des Verwendungsnachweises wird der Zuschuss auf das Konto des Antragstellers überwiesen.
Die Bearbeitungszeiten bei der BAFA können variieren. In Zeiten hoher Antragszahlen kann die Bearbeitung mehrere Monate in Anspruch nehmen. Es empfiehlt sich daher, den Antrag frühzeitig zu stellen und alle erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden. Die BAFA bietet auf ihrer Website ein FAQ und eine Hotline an, über die Fragen zum Antragsverfahren geklärt werden können.
Die Kombination der BAFA-Förderung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, sofern die Summe aller Förderungen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Eine Kombination mit KfW-Krediten ist in der Regel möglich, allerdings nicht mit KfW-Zuschüssen für die gleiche Maßnahme. Auch Landesförderprogramme und kommunale Zuschüsse können ergänzend in Anspruch genommen werden, wobei die jeweiligen Förderbedingungen zu beachten sind.
Ein praktischer Tipp für Antragsteller: Die Einbindung eines Energieberaters kann sich mehrfach lohnen. Erstens kann der Energieberater die optimale Anlagendimensionierung berechnen und geeignete Komponenten empfehlen. Zweitens kann er den individuellen Sanierungsfahrplan erstellen, der den iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten ermöglicht. Drittens wird die Energieberatung selbst gefördert, sodass die Kosten für den Berater teilweise vom Staat übernommen werden.
Zusammenfassend bietet die BAFA-Förderung für Solarthermie eine attraktive Möglichkeit, die Investitionskosten für eine Solarthermieanlage zu reduzieren. Der Zuschuss von 25 bis 30 Prozent der förderfähigen Kosten macht die Solarthermie zu einer wirtschaftlich interessanten Ergänzung der Heizungsanlage. Wichtig ist, den Antrag rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme zu stellen und alle technischen Anforderungen zu erfüllen.