BAFA-Förderung für Solarthermie: Zuschüsse für die solare Wärme
Solarthermie wird im Rahmen der Heizungsförderung bezuschusst. Wer Anspruch hat, was gefördert wird und worauf bei der Antragstellung zu achten ist.

Microsoft Katja (Neural, deutsch)
Wer mit Sonnenkraft heizen oder Warmwasser bereiten möchte, kann für eine Solarthermieanlage staatliche Zuschüsse erhalten. Anders als bei der Photovoltaik geht es hier nicht um Strom, sondern um Wärme – und entsprechend läuft die Förderung über die Programme zur Heizungsmodernisierung.
Photovoltaik oder Solarthermie?
Wichtig ist die Unterscheidung: Photovoltaik erzeugt Strom, Solarthermie erzeugt Wärme. Solarthermische Kollektoren erhitzen eine Flüssigkeit, die ihre Wärme an einen Speicher abgibt – für Warmwasser und zur Heizungsunterstützung. Während PV-Strom über Vergütung und Eigenverbrauch wirtschaftlich wird, läuft die Solarthermie-Förderung über Investitionszuschüsse für klimafreundliche Heizungstechnik.
Was gefördert wird
Bezuschusst werden in der Regel die Errichtung und Erweiterung solarthermischer Anlagen, etwa zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, sowie die dafür nötigen Komponenten wie Kollektoren, Speicher und Einbindung. Häufig sind sowohl Anlagen im Bestand als auch in Kombination mit weiteren Maßnahmen förderfähig.
Förderfähig sind dabei nicht nur die reinen Anschaffungskosten, sondern oft auch zusammenhängende Arbeiten wie die hydraulische Einbindung und der Einbau. Die genauen Konditionen und Fördersätze werden von den zuständigen Stellen festgelegt und können sich ändern.
Wer ist zuständig?
Die Heizungsförderung ist in den vergangenen Jahren mehrfach umgebaut worden; je nach Programm sind unterschiedliche Stellen zuständig. Klassischerweise war das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine zentrale Anlaufstelle für Zuschüsse zu Einzelmaßnahmen an der Heizung. Da sich Zuständigkeiten und Programmnamen ändern können, sollte man die aktuell gültige Stelle und das passende Programm vor der Beauftragung prüfen.
Antrag immer vor Auftragsvergabe
Eine entscheidende Regel gilt programmübergreifend: Der Förderantrag muss in der Regel gestellt werden, bevor verbindliche Verträge geschlossen oder Aufträge erteilt werden. Wer zuerst beauftragt und dann den Antrag stellt, riskiert, leer auszugehen. Häufig ist außerdem die Einbindung eines Fachbetriebs oder Energieberaters erforderlich.
Praktische Tipps
Vor der Antragstellung lohnt es sich, mehrere Angebote einzuholen, die aktuellen Förderbedingungen zu prüfen und die technische Auslegung mit einem Fachbetrieb abzustimmen. Da die genauen Sätze und Programme dem Wandel unterliegen, ersetzt dieser Beitrag keine individuelle Energieberatung. Weitere Hintergründe finden Sie auf SolarAktuell.


