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Neuer Gesetzentwurf zur Förderung von Investitionen in erneuerbare Energien durch Fonds
Das Bundesfinanzministerium plant, mit einem neuen Gesetzentwurf Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur zu erleichtern. Ziel ist es, sowohl öffentliche als auch private Mittel für die Energiewende mobilisieren zu können.
Ein aktueller Gesetzentwurf, der vom Bundesfinanzministerium vorgelegt wurde, hat das Ziel, die Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur zu fördern. Angesichts des dringenden Bedarfs an Investitionen in diesem Bereich sollen sichere Rahmenbedingungen geschaffen werden, um sowohl öffentliche als auch private Mittel zu mobilisieren.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) strebt mit diesem Gesetz an, einen sicheren Investitionsrahmen für Fonds zu schaffen und gleichzeitig das Investmentsteuergesetz und das Kapitalanlagegesetzbuch anzupassen. Ziel ist es auch, Besteuerungslücken zu vermeiden, um Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Unternehmen zu verhindern, die in ähnlichen Geschäftsfeldern tätig sind.
Ursprünglich waren ähnliche Maßnahmen bereits Teil des Ende 2023 verabschiedeten Zukunftsfinanzierungsgesetzes, wurden jedoch während des parlamentarischen Verfahrens gestrichen. Jetzt können betroffene Verbände und Stakeholder bis zum 14. Juni 2024 Stellungnahmen zu dem neuen Entwurf abgeben. Geplant ist, dass die neuen Regelungen zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.