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November 18, 2024Wettbewerbszentrale beanstandet Werbung von 1Komma5° für „kostenlosen Strom“
Hamburg, 14. November 2024 – Die Wettbewerbszentrale hat das Hamburger Start-up 1Komma5° wegen irreführender Werbung abgemahnt. Auf einem Flyer, der in Braunschweig verteilt wurde, versprach das Unternehmen „kostenlosen Strom“. Die Wettbewerbshüter sehen hierin eine Täuschung der Verbraucher und fordern eine Unterlassungserklärung. Das Unternehmen hat bereits erste Anpassungen vorgenommen, der Rechtsstreit ist jedoch noch nicht beendet.
Kritik an irreführendem Werbeversprechen
Der Flyer mit dem Slogan „Kostenloser Strom für Braunschweig“ suggeriert, dass Haushalte durch den Einsatz eines dynamischen Stromtarifs und Smart-Metern keine Stromkosten haben würden. Die Wettbewerbszentrale bemängelt jedoch, dass diese Aussage irreführend sei. „Diese Erwartung wird nicht erfüllt“, so die Wettbewerbszentrale. Tatsächlich bleiben trotz negativer Strompreise an der Börse weiterhin Kosten für Netzentgelte, Steuern und Abgaben bestehen. Diese zusätzlichen Gebühren führen dazu, dass die Stromkosten für Privathaushalte mindestens zweistellig bleiben.
Darüber hinaus gibt es laut der Wettbewerbszentrale nur wenige Stunden im Jahr, in denen die Strompreise an der Börse negativ sind. Diese Zeiträume reichen nicht aus, um den gesamten Strombedarf eines Durchschnittshaushalts zu decken. Die Werbung erweckt daher falsche Erwartungen, die so nicht erfüllt werden können.
Versteckte Kosten durch hohe Investitionen
Die Wettbewerbshüter beanstandeten zudem die mangelnde Transparenz des Angebots. Der „kostenlose Strom“ sei nur verfügbar, wenn Endkunden bei 1Komma5° eine Photovoltaik-Anlage, einen Heimspeicher oder eine Wärmepumpe erworben haben. Die Investitionen dafür belaufen sich in der Regel auf einen fünfstelligen Betrag, was aus dem Flyer jedoch nicht ersichtlich war. „Verbrauchern werden wesentliche Informationen vorenthalten, die für eine informierte Entscheidung notwendig sind“, erklärte Martin Bolm, Syndikusrechtsanwalt der Wettbewerbszentrale.
Reaktion von 1Komma5° und Anpassungen
Das Start-up 1Komma5° hat bereits auf die Beanstandungen reagiert. „Wir nehmen die Kritik an, wo sie gerechtfertigt ist. Die Kommunikation wurde auf ‚nahezu kostenlosen Strom‘ angepasst, und wir haben weitere Klarstellungen vorgenommen, um Missverständnisse zu vermeiden“, erklärte Philipp Schröder, CEO von 1Komma5°. Die geforderte Unterlassungserklärung wurde jedoch noch nicht unterzeichnet.
Das Unternehmen verteidigt seine Werbeaussagen: „Das Versprechen von ‚Strom ab 0 Cent pro Kilowattstunde‘ basiert auf echten Daten. Für einen Teil unserer Kunden ist dies im Schnitt über bestimmte Zeiträume erreichbar, einschließlich der Einspeisevergütung und der Investitionskosten für die Photovoltaik-Anlage“, so Schröder. Die genaue Zusammensetzung des „Heartbeat-Preises“ werde auf der Website des Unternehmens erläutert.
Ausblick und zukünftige Entwicklungen
Die Wettbewerbszentrale zeigte sich zuversichtlich, dass der Rechtsstreit bald gütlich beigelegt werden könne. „Natürlich darf für dynamische Stromtarife geworben werden, solange die Werbung nicht irreführend oder intransparent ist“, sagte Bolm. Er forderte die Anbieter solcher Tarife auf, die hohen Investitionen, die für Endkunden anfallen, deutlicher darzustellen. „Der Markt für nachhaltige Stromversorgung ist hart umkämpft, und es ist entscheidend, dass alle Anbieter gleiche Wettbewerbsbedingungen haben“, fügte Bolm hinzu.
Mit der zunehmenden Verbreitung von Smart-Metern und dynamischen Stromtarifen werden in Zukunft weitere innovative Geschäftsmodelle erwartet. Es bleibt abzuwarten, ob 1Komma5° seine Kommunikationsstrategie anpasst und transparentere Informationen für die Verbraucher bereitstellt.