
Voltstorage gibt auf
September 1, 2025
Projekt für gebäudeintegrierte Photovoltaik mit Dekorfolien
September 1, 2025Die Information, dass der Bund für die Kantone evaluiert hat, welche Flächen für freistehende Photovoltaik-Anlagen geeignet sind, und diese Analyse lediglich eine Orientierung bietet, ohne behördenverbindlich zu sein, wirft mehrere Fragen hinsichtlich der Bedeutung und der Folgen dieser Entscheidung auf.
1. **Zielsetzung der Evaluation:** Was genau sollte mit dieser Evaluation erreicht werden? Zielte die Untersuchung darauf ab, das Potential für nachhaltige Energiegewinnung zu erhöhen, oder gab es auch andere Beweggründe wie die Reduktion von CO2-Emissionen oder die Förderung lokaler Wirtschaft?
2. **Kriterien der Flächenauswahl:** Nach welchen Kriterien wurden bestimmte Flächen als geeignet oder ungeeignet eingestuft? Wurden Umweltaspekte, wie z.B. die Beeinflussung lokaler Ökosysteme und Biodiversität, sowie sozioökonomische Faktoren, wie die Nähe zu Wohngebieten oder landwirtschaftliche Nutzung, berücksichtigt?
3. **Kantonale Freiheit:** Der nicht-verbindliche Charakter der Studie deutet darauf hin, dass die Kantone letztlich frei entscheiden können, ob und wie sie die Empfehlungen umsetzen. Diese Freiheit kann einerseits Flexibilität fördern, führt andererseits jedoch möglicherweise zu einer uneinheitlichen Energiepolitik über die verschiedenen Kantone hinweg.
4. **Folgeschritte und Umsetzung:** Welche Schritte werden die Kantone nun voraussichtlich unternehmen? Werden sie auf Basis dieser Evaluation eigene Untersuchungen anstellen oder direkt zur Umsetzung schreiten? Wie wird sichergestellt, dass auch lokale Interessen berücksichtigt werden?
5. **Stakeholder-Beteiligung:** Inwiefern waren verschiedene Stakeholder in den Evaluationsprozess eingebunden? Wurden beispielsweise lokale Behörden, Umweltorganisationen, Anwohner oder die Energiebranche in den Prozess der Flächenauswahl eingebunden?
Durch eine solche Analyse soll die adäquate Nutzung von Land für erneuerbare Energien gefördert werden, ohne die lokalen Gegebenheiten und Ökosysteme zu beeinträchtigen. Es bleibt jedoch essentiell, dass die Implementierung solcher Projekte in enger Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden und unter Berücksichtigung aller relevanten Umwelt- und Sozialaspekte erfolgt.